Akten und Datenträger: hier haften Sie persönlich
Geschäftsunterlagen mit Personenbezug dürfen nicht im Container landen. Kundenakten, Personalunterlagen, Buchhaltung und Festplatten müssen nach DSGVO vernichtet werden — bei Verstössen haftet die Geschäftsführung. Wir vernichten nach Schutzklasse und stellen einen Vernichtungsnachweis aus, den Sie zu den Unterlagen nehmen können. Achtung: Aufbewahrungsfristen laufen weiter, auch wenn der Betrieb schliesst. Was der Aufbewahrungspflicht unterliegt, wird nicht vernichtet, sondern eingelagert oder übergeben.