Kosten & Preise

Was kostet eine Entrümpelung? Preise und Richtwerte 2026

Stand: 8 Min. Lesezeit

Die Kosten einer Entrümpelung liegen 2026 je nach Objekt zwischen rund 200 € für ein einzelnes Kellerabteil und 4.500 € für ein komplettes Einfamilienhaus. Entscheidend ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern was tatsächlich raus muss — und wie weit der Weg bis zum Transporter ist.

Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Richtwerte in einer Preistabelle, erklärt alle sechs Preisfaktoren im Detail und woran Sie unseriöse Anbieter erkennen, bevor Sie unterschreiben. Alle Zahlen sind Richtwerte — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.

Richtwerte 2026: die Preistabelle

Die folgenden Spannen gelten für normal gefüllte Objekte mit gemischtem Hausrat — inklusive Abtransport, fachgerechter Entsorgung mit Nachweis und besenreiner Übergabe. Es sind Richtwerte aus der Praxis: Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.

ObjektRichtwertHinweis
Keller oder Dachboden (15–20 m²)200–600 €Preistreiber sind Treppe und Trageweg, nicht die Fläche
1-Zimmer-Wohnung (30–45 m²)500–1.000 €Meist an einem Vormittag erledigt
3-Zimmer-Wohnung (70–90 m²)900–1.900 €Einbauküche und Kellerabteil bei der Anfrage gleich mit angeben
Einfamilienhaus (120–150 m²)1.900–4.500 €Mit Keller, Dachboden und Garage; in der Regel zwei bis drei Arbeitstage

Alle Richtwerte verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.

Nach oben verschieben die Spanne: starke Vermüllung, Sondermüll in grösseren Mengen, ein vierter Stock ohne Aufzug oder ein langer Trageweg. Nach unten verschiebt sie vor allem eines: verwertbarer Hausrat, den wir gegen den Preis anrechnen — mehr dazu im Abschnitt Wertanrechnung.

Geht es nur um einen einzelnen Raum, finden Sie die Details auf der Seite Keller entrümpeln lassen. Muss ein kompletter Haushalt aufgelöst werden, ist die Haushaltsauflösung der passende Rahmen — dort spielt die Wertanrechnung die grösste Rolle. Einen Überblick über alle Leistungen und den Ablauf gibt die Seite Entrümpelung.

Die sechs Preisfaktoren im Detail

Zwei gleich grosse Wohnungen können sich im Preis um das Dreifache unterscheiden. Der Grund liegt in sechs Faktoren, die wir bei jeder Besichtigung durchgehen:

Menge und Volumen. Der wichtigste Faktor. Gezahlt wird für das, was tatsächlich raus muss — nicht für Quadratmeter. Eine leergezogene 100-m²-Wohnung mit Restmobiliar ist günstiger als ein bis unter die Decke gefüllter Keller. Als Faustregel: Eine durchschnittlich möblierte 3-Zimmer-Wohnung ergibt 20 bis 30 Kubikmeter Räumgut.

Etage und Aufzug. Ein vierter Stock ohne Aufzug verdoppelt den Trageaufwand gegenüber einem Erdgeschoss, weil jede Kiste einzeln über die Treppe muss. Ein Lastenaufzug macht die Etage dagegen fast zur Nebensache.

Trageweg. Wie weit kann der Transporter vom Eingang entfernt halten? In engen Innenstadtlagen sind 50 Meter Fussweg keine Seltenheit — auf hunderte Kisten gerechnet ist das ein echter Kostenfaktor.

Sondermüll. Farben, Lacke, Altöl, Batterien, Altreifen und Kühlgeräte dürfen nicht in den gemischten Container und kosten getrennte Entsorgungswege. Das ist kalkulierbar, aber nicht kostenlos — nennen Sie solche Posten am besten schon bei der Anfrage.

Verwertbare Gegenstände. Der einzige Faktor, der den Preis senkt: Gut erhaltene Möbel, funktionierende Elektrogeräte, Werkzeug oder Antiquitäten werden bewertet und gegen den Räumungspreis gerechnet.

Termindruck. Ein Übergabetermin in drei Tagen ist machbar, kostet aber mehr als ein Termin in drei Wochen, weil Kapazitäten kurzfristig umgeplant werden müssen. Wer Vorlauf hat, spart.

Wertanrechnung: wenn Ihr Hausrat den Preis senkt

Gewachsene Haushalte enthalten oft mehr Verwertbares, als die Eigentümer vermuten: Möbel aus den 50er- bis 70er-Jahren, Porzellan, Werkzeug, Uhren, Schallplatten oder eine junge Einbauküche mit funktionierenden Markengeräten. Solche Gegenstände werden bei der Besichtigung bewertet, der Erlös wird transparent vom Räumungspreis abgezogen.

In gut erhaltenen Haushalten reduziert das die Rechnung spürbar; in Einzelfällen deckt der Wert die Räumung vollständig. Realistisch ist das aber die Ausnahme — seriös ist, wer den Wert erst nach Sichtung beziffert und nicht am Telefon pauschal eine „kostenlose Entrümpelung" verspricht.

Wichtig für die Praxis: Entsorgen Sie Verwertbares nicht vorab selbst. Was vor der Besichtigung im Container landet, kann den Preis nicht mehr senken. Was Sie behalten möchten, markieren Sie einfach — markierte Gegenstände werden nicht angefasst.

Unseriöse Anbieter erkennen: fünf Warnsignale

Der Markt für Entrümpelungen kennt keine Zulassungspflicht — entsprechend gross sind die Qualitätsunterschiede. Diese fünf Warnsignale sollten Sie stutzig machen:

  • Kein schriftlicher Festpreis. Wer „nach Aufwand" oder pauschal pro Kubikmeter abrechnet, nennt die Endsumme erst, wenn die Arbeit erledigt und der Transporter weg ist. Nachforderungen am Räumungstag sind bei diesem Modell eher die Regel als die Ausnahme.
  • Keine Besichtigung. Ein belastbarer Preis ohne Blick auf das Objekt ist nicht kalkulierbar — er ist entweder deutlich zu hoch angesetzt oder wird später „korrigiert".
  • Nur Barzahlung. Ohne Rechnung fehlt Ihnen der Beleg im Streitfall — und die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen, entfällt komplett.
  • Keine Betriebshaftpflicht. Beim Tragen durch enge Treppenhäuser passieren Schäden an Wänden, Türzargen und Aufzügen. Ohne Haftpflichtversicherung des Betriebs bleiben Sie darauf sitzen.
  • Kein Entsorgungsnachweis. Landet Ihr Hausrat statt auf dem Wertstoffhof am Waldrand, ermittelt die Behörde über die Herkunft — Unterlagen mit Ihrem Namen führen dann zu Ihnen. Ein seriöser Betrieb weist die fachgerechte Entsorgung nach.

Die einfachste Gegenprobe: Verlangen Sie Besichtigung, schriftlichen Festpreis, Rechnung und Entsorgungsnachweis. Ein seriöser Anbieter bietet alle vier von sich aus an.

So bekommen Sie einen verbindlichen Festpreis

Der Weg vom Richtwert zum verbindlichen Preis ist immer derselbe — und er kostet Sie nichts:

  1. Anfrage: Sie schildern telefonisch oder über das Formular, worum es geht — Objekt, Postleitzahl, ungefährer Umfang. Das dauert unter zwei Minuten.
  2. Kostenlose Besichtigung: Wir schauen uns das Objekt an, vor Ort oder — wenn es schnell gehen muss — per Videocall auf dem Handy. Dabei gehen wir auch Keller, Dachboden und Garage mit durch, denn vergessene Nebenräume sind die häufigste Ursache für Nachforderungen.
  3. Schriftliches Angebot: Sie erhalten einen Festpreis — schriftlich, vor Arbeitsbeginn. Der gilt auch dann, wenn die Räumung länger dauert als kalkuliert; das Risiko tragen wir.
  4. Termin: Nehmen Sie an, räumen wir meist innerhalb weniger Tage — inklusive besenreiner Übergabe und Entsorgungsnachweis.

Wie Sie sich auf die Besichtigung vorbereiten und an alles denken, zeigt unsere Checkliste zur Entrümpelung. Im Raum Hamburg findet die Besichtigung in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen statt — alle Stadtteile und das Umland finden Sie unter Entrümpelung Hamburg.

Fünf legitime Wege, die Kosten zu senken

Sparen bei der Entrümpelung heisst nicht, den billigsten Anbieter zu nehmen — sondern die Stellschrauben zu kennen:

  1. Verwertbares drin lassen. Räumen Sie vor der Besichtigung nichts weg, was noch Wert haben könnte. Möbel, Werkzeug und funktionierende Geräte senken über die Wertanrechnung den Preis — im Container senken sie nichts mehr.
  2. Vorlauf einplanen. Termindruck kostet. Wer den Übergabetermin drei Wochen statt drei Tage im Voraus meldet, bekommt denselben Umfang günstiger.
  3. Zugang klären. Eine Parkmöglichkeit direkt vor dem Eingang verkürzt den Trageweg — und jede Minute Trageweg steckt im Preis. Klären Sie vorab, wo der Transporter halten kann.
  4. Steuerbonus nutzen. Entrümpelungen im eigenen Haushalt sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld. Voraussetzungen und Grenzfälle erklärt der Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen — wichtig ist vor allem: Rechnung aufheben und nicht bar zahlen.
  5. Kostenübernahme prüfen. In bestimmten Situationen übernehmen Ämter die Kosten ganz oder teilweise. Ob das auf Sie zutrifft, klärt der Ratgeber Wer zahlt die Entrümpelung?. Nach einem Todesfall trägt der Nachlass die Kosten — die Besonderheiten dazu stehen im Ratgeber Wohnungsauflösung im Todesfall.

Häufige Fragen

Was kostet die Entrümpelung einer 3-Zimmer-Wohnung?
Für eine normal möblierte 3-Zimmer-Wohnung mit 70 bis 90 m² liegt der Richtwert 2026 bei 900 bis 1.900 €, inklusive Abtransport, Entsorgung und besenreiner Übergabe. Wo Ihre Wohnung in der Spanne liegt, hängt von Menge, Etage, Trageweg und verwertbarem Hausrat ab. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.
Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?
Ja. Besichtigung und Angebot kosten Sie nichts und verpflichten Sie zu nichts — auch dann, wenn Sie sich danach gegen uns entscheiden. Die Besichtigung findet vor Ort oder, wenn es schnell gehen muss, per Videocall auf dem Handy statt.
Wird der Festpreis überschritten?
Nein. Der Festpreis gilt auch, wenn die Räumung länger dauert oder mehr Volumen zusammenkommt als kalkuliert — das Risiko tragen wir. Nachforderungen gibt es nur, wenn sich der Auftrag selbst ändert, etwa wenn nach der Besichtigung noch ein voller Dachboden dazukommt.
Warum gibt es keinen Preis pro Quadratmeter?
Weil die Fläche wenig über den Aufwand aussagt. Eine leere 100-m²-Wohnung ist günstiger zu räumen als ein vollgestellter Keller mit 15 m². Entscheidend sind Menge, Etage, Trageweg und Entsorgungsart — deshalb kalkulieren wir nach Besichtigung statt nach Quadratmetern.
Kann eine Entrümpelung kostenlos sein?
In Einzelfällen ja: Wenn der Wert von Möbeln, Antiquitäten oder Sammlungen die Räumungskosten vollständig deckt, zahlen Sie nichts. Das ist aber die Ausnahme. Üblich ist eine spürbare Minderung durch die Wertanrechnung — seriös beziffern lässt sich das erst nach der Sichtung vor Ort, nicht am Telefon.

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Richtwerte sind der Anfang — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung: schriftlich, vor Arbeitsbeginn.

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