Kosten & Preise
Entrümpelung: Wer übernimmt die Kosten?
Stand: 8 Min. Lesezeit
Eine Entrümpelung kostet je nach Objekt einige hundert bis mehrere tausend Euro — und das Geld fehlt oft genau in den Situationen, in denen geräumt werden muss: beim Umzug ins Pflegeheim, nach einem Todesfall, im Bürgergeld-Bezug. Die gute Nachricht: In bestimmten Fällen übernimmt eine Behörde oder die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise.
Dieser Ratgeber zeigt, wer wann zahlt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen. Die wichtigste Regel vorweg, weil an ihr die meisten Anträge scheitern: Immer vor der Beauftragung beantragen. Wer die Rechnung schon bezahlt hat, bekommt sie nachträglich fast nie erstattet.
Wer zahlt in welchem Fall? Der Überblick
Vier Wege führen zur Kostenübernahme — welcher für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab, nicht vom Umfang der Räumung:
| Kostenträger | Rechtsgrundlage | Typische Situation | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Sozialamt | SGB XII | Wohnungsauflösung beim dauerhaften Umzug ins Pflegeheim | Bedürftigkeit; Antrag vor der Beauftragung |
| Jobcenter | § 22 Abs. 6 SGB II | Räumung der alten Wohnung bei einem genehmigten Wohnungswechsel | Vorherige schriftliche Zusicherung des Jobcenters |
| Pflegekasse | § 45b SGB XI | Haushaltsnahe Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1–5 | Nach Landesrecht anerkannter Anbieter |
| Nachlass / Erben | Erbrecht (BGB) | Haushaltsauflösung nach einem Todesfall | Kosten trägt der Nachlass; steuerlich absetzbar |
| Rechtliche Betreuung | Betreuungsrecht (BGB) | Wohnungsauflösung durch den Betreuer | Genehmigung des Betreuungsgerichts |
Allen Wegen gemeinsam: Die Behörde will vor ihrer Entscheidung wissen, was die Räumung kostet. Sie brauchen also zuerst einen schriftlichen Kostenvoranschlag — welche Beträge dabei realistisch sind, zeigt unser Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung? Erst wenn der Bescheid da ist, wird beauftragt.
Sozialamt: Wohnungsauflösung nach SGB XII
Der häufigste Fall: Ein pflegebedürftiger Mensch zieht dauerhaft ins Pflegeheim, die Wohnung muss aufgelöst werden — aber Rente und Erspartes gehen bereits für den Eigenanteil am Heimplatz drauf. Dann kann das Sozialamt die Kosten der Haushaltsauflösung als einmalige Leistung nach dem SGB XII übernehmen, meist im Zusammenhang mit der Hilfe zur Pflege.
Voraussetzungen in der Praxis:
- Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Räumung selbst zu zahlen. Als Schonvermögen bleiben in der Sozialhilfe 10.000 Euro pro Person unangetastet.
- Notwendigkeit: Die Auflösung muss erforderlich sein — beim endgültigen Umzug ins Heim ist das regelmässig der Fall, weil sonst Miete für eine leerstehende Wohnung anfiele, die das Amt ebenfalls nicht übernimmt.
- Antrag vor der Beauftragung: Sozialhilfe setzt erst ein, wenn dem Amt der Bedarf bekannt ist. Eine bereits beauftragte oder bezahlte Räumung wird grundsätzlich nicht rückwirkend erstattet.
Legen Sie dem Antrag einen schriftlichen Kostenvoranschlag bei — wir erstellen ihn nach der kostenlosen Besichtigung als verbindlichen Festpreis, den das Amt direkt prüfen kann. Auch bei stark vermüllten Wohnungen ist das Sozialamt teils zuständig, etwa wenn die Räumung zur Sicherung der Wohnung nötig ist; Details dazu auf unserer Seite zur Messie-Wohnung.
Jobcenter: Entrümpelung beim genehmigten Wohnungswechsel
Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezieht, kann Umzugskosten vom Jobcenter übernommen bekommen — und dazu gehört auch die Räumung der alten Wohnung, wenn sie geräumt übergeben werden muss. Rechtsgrundlage ist § 22 Abs. 6 SGB II. Zwei Bedingungen sind entscheidend:
- Der Umzug muss anerkannt sein. Das ist er, wenn das Jobcenter ihn selbst veranlasst hat — etwa durch eine Aufforderung, die Wohnkosten zu senken — oder wenn er aus anderen Gründen notwendig ist: Gesundheit, Familienzuwachs, Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt.
- Die Zusicherung muss vorher vorliegen. Das Jobcenter soll die Übernahme schriftlich zusichern, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Erst räumen lassen und dann fragen funktioniert praktisch nie.
Ein ehrlicher Hinweis zur Erwartung: Das Jobcenter geht vom Grundsatz der Selbsthilfe aus — wer körperlich dazu in der Lage ist, soll Umzug und Räumung mit Helfern aus dem eigenen Umfeld stemmen, erstattet werden dann nur Transporter und Kartons. Eine Fachfirma wird übernommen, wenn Eigenleistung nicht zumutbar ist: wegen Alter, Krankheit, Behinderung oder weil schlicht niemand helfen kann. Begründen Sie das im Antrag konkret, am besten mit ärztlichem Attest.
Pflegekasse: der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 Euro pro Monat (Stand 2026). Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet — Sie reichen die Rechnung eines anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein.
Interessant macht den Betrag, dass er sich ansammelt: Nicht genutzte Monatsbeträge bleiben über das Kalenderjahr erhalten, und was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wer den Betrag nie abgerufen hat, kommt so auf bis zu 1.572 Euro aus einem Jahr plus die aufgelaufenen Monate des laufenden Jahres.
Die Einschränkung, die Sie kennen müssen: Der Entlastungsbetrag ist für haushaltsnahe Entlastungsleistungen gedacht — Unterstützung im Haushalt, Aufräumen, Alltagsbegleitung — und darf nur bei Anbietern eingesetzt werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Ob eine Entrümpelung darunter fällt, hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab: Das Ausmisten überfüllter Räume als Teil der Haushaltsführung wird eher anerkannt als eine einmalige Komplett-Räumung. Fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Anbieter in Ihrer Region anerkannt sind und ob die geplante Leistung abgerechnet werden kann — die Auskunft ist kostenlos und die Kasse ist zur Beratung verpflichtet.
Erbfall und Betreuung: Wer zahlt beim Nachlass?
Im Erbfall ist die Lage klar: Die Kosten der Räumung trägt der Nachlass, also die Erben — bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft anteilig nach Erbquote. Die Rechnung ist als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer absetzbar; für Erbfälle ab 2025 gilt ohne Einzelnachweis eine Erbfallkosten-Pauschale von 15.000 Euro. Heben Sie die Rechnung trotzdem auf — liegen die tatsächlichen Kosten darüber, lohnt der Einzelnachweis. Was nach einem Todesfall organisatorisch ansteht und in welcher Reihenfolge, haben wir im Ratgeber Entrümpelung im Todesfall zusammengefasst.
Wurde das Erbe ausgeschlagen — die Frist dafür beträgt sechs Wochen ab Kenntnis —, müssen die Ausschlagenden auch nicht räumen. Die Räumung geht dann faktisch an den Vermieter oder einen gerichtlich bestellten Nachlasspfleger über; in diesem Fall beauftragt nicht die Familie, sondern der Vermieter oder Pfleger, und die Kosten werden aus dem Nachlass bestritten, soweit er reicht.
Im Betreuungsfall — etwa wenn ein demenzkranker Mensch ins Heim zieht und ein rechtlicher Betreuer die Angelegenheiten führt — gilt: Die Aufgabe der Wohnung durch den Betreuer braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Bezahlt wird die Räumung aus dem Vermögen der betreuten Person. Reicht es nicht, springt bei Bedürftigkeit wieder das Sozialamt ein — auch hier: Antrag vor der Beauftragung, der Betreuer stellt ihn.
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag
Der Ablauf ist bei Sozialamt und Jobcenter im Kern gleich — und er beginnt nicht mit der Räumung, sondern mit einem Blatt Papier:
- Zuständigkeit klären: Sozialamt am Wohnort der betroffenen Person (bei Heimumzug: am bisherigen Wohnort), Jobcenter dort, wo Sie Leistungen beziehen.
- Kostenvoranschlag einholen: Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung. Sie erhalten von uns einen verbindlichen Festpreis schriftlich — genau das Dokument, das die Behörde für ihre Entscheidung braucht. Manche Ämter verlangen zwei Vergleichsangebote; fragen Sie vorab nach.
- Antrag schriftlich stellen: Formlos genügt. Legen Sie Kostenvoranschlag, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Belege zum Anlass bei (Heimvertrag, Kündigung, ärztliches Attest).
- Bescheid abwarten: Beauftragen Sie erst, wenn die schriftliche Bewilligung oder Zusicherung vorliegt. Nennen Sie uns den Zeitplan — den Räumungstermin legen wir danach.
- Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen. Dafür haben Sie einen Monat ab Zugang des Bescheids. Häufige Ablehnungsgründe wie ein fehlender Nachweis lassen sich oft nachreichen.
Eine Musterformulierung für den Antrag beim Sozialamt, die Sie an Ihren Fall anpassen können:
„Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Auflösung meiner Wohnung in [Strasse, Ort] als einmalige Leistung nach dem SGB XII. Zum [Datum] ziehe ich dauerhaft in das Pflegeheim [Name, Ort]; die Wohnung ist zum [Datum] gekündigt und geräumt zu übergeben. Meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse ergeben sich aus den beigefügten Nachweisen; ich kann die Kosten nicht selbst tragen. Ein Kostenvoranschlag über [Betrag] Euro liegt bei. Ich bitte um einen schriftlichen Bescheid, da ich den Auftrag erst nach Bewilligung erteilen möchte.“
Wenn niemand zahlt: So senken Sie die Kosten selbst
Nicht jeder Fall passt in eine der vier Schubladen. Wenn keine Behörde übernimmt, gibt es trotzdem drei wirksame Hebel:
- Wertanrechnung: Verwertbares — gut erhaltene Möbel, Werkzeug, Antiquitäten, Sammlungen — rechnen wir gegen den Räumungspreis an. Bei gewachsenen Haushalten gleicht das einen erheblichen Teil der Kosten aus, in Einzelfällen die gesamte Räumung.
- Eigenleistung gezielt einsetzen: Wer Kleinteile, Kleidung und Papier vorab selbst zum Recyclinghof bringt, senkt die Entsorgungsmenge — und die bestimmt den Preis wesentlich mit. Sagen Sie bei der Besichtigung, was Sie selbst übernehmen wollen, dann kalkulieren wir den Rest.
- Steuer nicht verschenken: Die Arbeitskosten einer Entrümpelung im eigenen Haushalt sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar — 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro im Jahr. Wie das geht, steht im Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.
Damit Sie einordnen können, über welche Beträge wir überhaupt sprechen:
| Objekt | Grösse | Richtwert |
|---|---|---|
| Keller oder Dachboden | 15–20 m² | 200–600 € |
| 1-Zimmer-Wohnung | 30–45 m² | 500–1.000 € |
| 3-Zimmer-Wohnung | 70–90 m² | 900–1.900 € |
| Einfamilienhaus | 120–150 m² | 1.900–4.500 € |
Das sind Richtwerte — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung. Wie eine Entrümpelung bei uns abläuft und was im Festpreis enthalten ist, lesen Sie auf der Leistungsseite; im Raum Hamburg besichtigen wir meist innerhalb weniger Werktage — mehr dazu unter Entrümpelung in Hamburg. Rufen Sie uns an oder fragen Sie die kostenlose Besichtigung über das Formular an: Mit dem schriftlichen Festpreis haben Sie zugleich den Kostenvoranschlag für jeden Antrag in der Hand.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand 2026 allgemein wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich entscheidet im Einzelfall die zuständige Behörde bzw. Ihre Beratung.
Häufige Fragen
Übernimmt das Sozialamt die Kosten einer Entrümpelung?
Kann ich den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für eine Entrümpelung nutzen?
Zahlt das Jobcenter eine Entrümpelungsfirma?
Was passiert, wenn ich die Entrümpelung vor der Bewilligung beauftrage?
Wer zahlt die Entrümpelung, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?
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Richtwerte sind der Anfang — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung: schriftlich, vor Arbeitsbeginn.
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