Spezialfälle

Haushaltsauflösung im Todesfall: Ablauf, Fristen und würdevoller Umgang

Stand: 8 Min. Lesezeit

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er ein Zuhause: Möbel, Kleidung, Briefe, ein ganzes Leben in Schränken und Schubladen. Dass dieses Zuhause irgendwann aufgelöst werden muss, wissen die Angehörigen — und trotzdem trifft die Aufgabe fast jeden unvorbereitet, mitten in der Trauer.

Dieser Ratgeber ordnet, was jetzt wichtig ist: was in den ersten Tagen wirklich eilt und was warten kann, welche Fristen bei einer Mietwohnung gelten und wie eine Haushaltsauflösung abläuft, die dem Zuhause eines Menschen gerecht wird.

Erst ordnen, dann räumen: die ersten Tage

Der wichtigste Satz zuerst: In den ersten Tagen nach einem Todesfall muss die Wohnung Sie nicht beschäftigen. Bestattung, Sterbeurkunde und die engsten Angehörigen gehen vor. Eine Wohnung läuft nicht weg — und Entscheidungen über den Hausrat, die in der ersten Woche unter Druck getroffen werden, werden später oft bereut.

Ein paar Dinge sollten Sie dennoch früh erledigen, weil sie sich nicht aufschieben lassen:

  • Wohnung sichern: Fenster schliessen, Heizung im Winter auf Frostschutz stellen, verderbliche Lebensmittel entsorgen, Blumen und Haustiere versorgen.
  • Briefkasten leeren: regelmässig, damit Fristen aus Behörden- und Versicherungspost nicht unbemerkt verstreichen.
  • Testament abgeben: Ein aufgefundenes Testament darf nicht in der Wohnung bleiben — es muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
  • Laufende Verträge sichten: nicht sofort kündigen, aber notieren, was per Lastschrift weiterläuft.

Alles andere hat Zeit. Wichtig zu wissen: Solange nicht entschieden ist, ob Sie das Erbe annehmen, sollten Sie Hausrat weder verkaufen noch entsorgen — das kann als stillschweigende Annahme der Erbschaft gewertet werden. Sichten und sichern dürfen Sie; verwertet wird erst danach. Im Zweifel gehört diese Frage zu einem Anwalt oder Notar, nicht in die erste Trauerwoche.

Mietwohnung: welche Fristen wirklich gelten

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er geht auf die Erben über (§ 564 BGB) — mit allen Rechten und Pflichten, auch der Miete. Damit niemand an einen langen Vertrag gebunden bleibt, gibt das Gesetz den Erben ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Erbfall Kenntnis haben, können sie das Mietverhältnis ausserordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.

Daraus ergibt sich der realistische Zeitrahmen: Zwischen Todesfall und Wohnungsübergabe liegen in der Regel drei bis vier Monate. Das ist die wichtigste Zahl dieses Ratgebers, denn sie nimmt den Druck aus den ersten Wochen — niemand muss eine Wohnung in vierzehn Tagen leerräumen. Zugleich kostet jeder Monat Miete aus dem Nachlass, deshalb lohnt ein geordneter Plan:

Zeitraum Was ansteht
Erste Tage Bestattung, Sterbeurkunde, Wohnung sichern, Briefkasten leeren
Woche 2–4 Mietvertrag prüfen, Kündigung mit Sonderkündigungsrecht senden, Erben abstimmen
Monat 2 Persönliches sichten und sichern, kostenlose Besichtigung, Festpreis einholen
Monat 3 Räumung, besenreine Übergabe, Kaution und Entsorgungsnachweise

Bei Wohneigentum entfällt der Kündigungsdruck; hier bestimmen Verkauf oder Vermietung das Tempo. Aber auch dort laufen Nebenkosten und Versicherungen weiter — und ein geräumtes, übergabefähiges Objekt lässt sich schlicht früher verkaufen oder neu vermieten.

Vor der Räumung: Dokumente, Wertsachen, Erinnerungen sichern

Bevor irgendetwas die Wohnung verlässt, wird gesichert. Drei Kategorien sollten Sie — allein oder gemeinsam mit uns — aus dem Hausrat herauslösen:

  • Dokumente: Testament und Erbvertrag, Versicherungspolicen (besonders Lebensversicherungen), Kontounterlagen, Sparbücher, Rentenbescheide, Ausweise, Fahrzeugpapiere, der Mietvertrag selbst.
  • Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Münzen, Uhren, Sammlungen — auch dort suchen, wo niemand sucht: in Büchern, Manteltaschen, Keksdosen und hinteren Schubladen.
  • Erinnerungsstücke: Fotoalben, Briefe, das Geschirr aus der Kindheit — Dinge ohne Marktwert, die trotzdem unersetzlich sind.

Bei der kostenlosen Besichtigung gehen wir gemeinsam durch alle Räume und kennzeichnen, was bleibt. Markierte Gegenstände fassen wir nicht an. Und weil in Nachlässen Wichtiges oft dort liegt, wo niemand es vermutet, sichten wir während der Räumung weiter: Dokumente, Fotos, Schmuck und Bargeld, die zwischen Altpapier oder in einer Schublade auftauchen, werden mit Foto dokumentiert, zur Seite gelegt und Ihnen übergeben — auch bei Räumungen ohne Ihre Anwesenheit.

Eine strukturierte Übersicht, was Sie Raum für Raum durchgehen sollten, finden Sie in unserer Checkliste für die Entrümpelung. Vergessen Sie dabei Keller und Dachboden nicht — gerade dort lagern Fotokisten und Unterlagen aus Jahrzehnten. Solche Nebenräume nehmen wir bei der Besichtigung immer mit auf; was bei einer Kellerentrümpelung zu beachten ist, haben wir gesondert beschrieben.

Wertanrechnung: der Hausrat mindert den Festpreis

Gewachsene Haushalte enthalten oft mehr Verwertbares, als die Angehörigen vermuten: Möbel aus den 50er- bis 70er-Jahren, Porzellan, Werkzeug, Musikinstrumente, Uhren, Schallplatten. Bei der Besichtigung bewerten wir solche Stücke und rechnen den Erlös gegen den Räumungspreis. In gut erhaltenen Haushalten reduziert das die Rechnung spürbar; in Einzelfällen deckt der Wert die Räumung vollständig.

Für eine erste Orientierung, mit welchen Beträgen Sie vor Wertanrechnung rechnen sollten:

Objekt Grösse Richtwert
Keller oder Dachboden 15–20 m² 200–600 Euro
1-Zimmer-Wohnung 30–45 m² 500–1.000 Euro
3-Zimmer-Wohnung 70–90 m² 900–1.900 Euro
Einfamilienhaus 120–150 m² 1.900–4.500 Euro

Das sind Richtwerte — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung. Die Wertanrechnung wird davon abgezogen und im Angebot getrennt ausgewiesen. Welche Faktoren den Preis im Einzelnen bestimmen — Menge, Etage, Aufzug, Trageweg, Sondermüll — erklärt unser Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung? ausführlich.

Wer beauftragt — und wer zahlt

Beauftragen können die Erben. Gibt es mehrere, bilden sie eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam — in der Praxis beauftragt meist ein Miterbe die Räumung und legt dafür eine schriftliche Vollmacht der übrigen vor. Das genügt als Grundlage; die Beauftragung selbst halten wir ohnehin schriftlich fest, damit später keine Fragen offenbleiben.

Die Kosten trägt der Nachlass: Die Haushaltsauflösung ist eine Nachlassverbindlichkeit und kann bei der Erbschaftsteuer geltend gemacht werden — heben Sie die Rechnung deshalb auf. Wie das funktioniert und was sonst absetzbar ist, lesen Sie unter Entrümpelung steuerlich absetzen.

Wurde das Erbe ausgeschlagen, geht die Räumung an den Vermieter oder einen Nachlasspfleger über — in dem Fall beauftragt nicht die Familie, und die Kosten liegen auch nicht bei ihr. Wer in welcher Konstellation zahlt, auch wenn Sozialamt oder gesetzliche Betreuung beteiligt sind, haben wir im Ratgeber Wer übernimmt die Kosten einer Entrümpelung? zusammengefasst.

So läuft die Auflösung mit uns ab

Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist für uns Alltag — für Sie ist sie es nicht. Deshalb ist der Ablauf so gebaut, dass Sie an keiner Stelle mehr entscheiden müssen als nötig:

  1. Kontakt: Sie rufen an oder schreiben uns über das Formular. Schildern Sie kurz die Situation — mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
  2. Kostenlose Besichtigung: Wir kommen vorbei, oder wir besichtigen per Videocall, wenn Sie weiter entfernt wohnen. Gemeinsam kennzeichnen wir, was bleibt.
  3. Verbindlicher Festpreis: Schriftlich, vor Arbeitsbeginn, inklusive Entsorgung, Anfahrt und Wertanrechnung. Nachforderungen gibt es nur, wenn sich der Auftrag ändert.
  4. Diskrete Räumung: Ohne Firmenbeschriftung auf den Kartons, mit sauberem Treppenhaus. Nachbarn erfahren von uns nichts über den Anlass. Fundstücke werden dokumentiert und übergeben.
  5. Besenreine Übergabe: Sie erhalten die Wohnung besenrein zurück, dazu die Entsorgungsnachweise für Vermieter, Miterben oder Behörden.

Ob Sie dabei sein möchten, entscheiden Sie. Viele Angehörige sind beim Sichten dabei und überlassen uns die eigentliche Räumung — beides ist in Ordnung. Wer nicht anreisen kann, bekommt Fotos vor und nach der Räumung und von allen Fundstücken.

Mehr zum Leistungsumfang finden Sie auf unserer Seite zur Haushaltsauflösung; geht es nur um einzelne Räume oder ein Kellerabteil, reicht oft eine Entrümpelung. In Hamburg und Umgebung sind wir kurzfristig vor Ort — Details auf der Seite Entrümpelung in Hamburg. Wenn Sie so weit sind: Rufen Sie uns an oder fragen Sie die kostenlose Besichtigung an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation — und Sie bestimmen das Tempo.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall leer sein?
Bei einer Mietwohnung geht der Vertrag auf die Erben über. Sie können ihn innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Todesfall ausserordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 564 BGB). Zwischen Todesfall und Übergabe liegen damit meist drei bis vier Monate — niemand muss in zwei Wochen räumen. Bei Wohneigentum gibt es keinen festen Termin; dort bestimmen Verkauf oder Vermietung das Tempo.
Was passiert mit persönlichen Dokumenten und Fotos?
Alles Persönliche wird gesichert und Ihnen übergeben: Ausweise, Verträge, Versicherungsunterlagen, Sparbücher, Fotoalben, Schmuck und Bargeld. Solche Funde dokumentieren wir mit Foto — auch wenn sie erst während der Räumung zwischen Altpapier auftauchen. Ein aufgefundenes Testament gehört zum Nachlassgericht; wir legen es dafür zur Seite.
Können wir bei der Räumung dabei sein?
Ja, jederzeit. Viele Angehörige sind beim gemeinsamen Kennzeichnen dabei und überlassen uns die eigentliche Räumung — beides ist in Ordnung. Wer nicht anreisen kann, bekommt Fotos vor und nach der Räumung sowie von allen Fundstücken; ein Schlüssel und eine schriftliche Beauftragung genügen.
Wer darf die Haushaltsauflösung beauftragen?
Die Erben. Bei einer Erbengemeinschaft beauftragt in der Praxis meist ein Miterbe mit schriftlicher Vollmacht der übrigen. Wurde das Erbe ausgeschlagen, beauftragt stattdessen der Vermieter oder ein Nachlasspfleger — dann liegen auch die Kosten nicht bei der Familie.
Was kostet eine Haushaltsauflösung im Todesfall?
Als Richtwerte: eine 1-Zimmer-Wohnung 500 bis 1.000 Euro, eine 3-Zimmer-Wohnung 900 bis 1.900 Euro, ein Einfamilienhaus 1.900 bis 4.500 Euro. Verwertbarer Hausrat wird angerechnet und senkt den Preis. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung — schriftlich und vor Arbeitsbeginn. Die Kosten trägt der Nachlass; als Nachlassverbindlichkeit sind sie bei der Erbschaftsteuer absetzbar.
Wir haben das Erbe noch nicht angenommen — dürfen wir schon räumen lassen?
Vorsicht: Wer Hausrat verkauft oder entsorgt, bevor über die Annahme der Erbschaft entschieden ist, riskiert, dass dies als stillschweigende Annahme gewertet wird. Sichten und sichern dürfen Sie; die Räumung selbst sollte erst nach der Entscheidung erfolgen. Eine kostenlose Besichtigung und ein unverbindliches Angebot sind davon unabhängig jederzeit möglich. Im Zweifel klärt das ein Anwalt oder Notar.

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Richtwerte sind der Anfang — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung: schriftlich, vor Arbeitsbeginn.

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