Planung & Checklisten
Umzugscheckliste: Was Sie wann erledigen
Stand: 7 Min. Lesezeit
Ein Umzug scheitert selten am Umzugstag. Er scheitert an dem, was vorher liegen geblieben ist: die Kündigung einen Tag zu spät, kein Halteverbot vor der Tür, der Nachsendeauftrag vergessen, und am Ende drei Kartons zu viel, die niemand mehr auspacken will.
Diese Checkliste ordnet alle Aufgaben nach Zeitpunkt, von acht Wochen vorher bis zur Übergabe der alten Wohnung. Die Fristen sind Richtwerte aus der Praxis; was in Ihrem Mietvertrag oder bei Ihrer Gemeinde gilt, prüfen Sie im Einzelfall.
8 Wochen vorher: Kündigung, Termin, Angebote
- Alte Wohnung kündigen. Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate zum Monatsende, bei vielen Verträgen gilt sie bis zum dritten Werktag des Monats. Schriftlich, mit Unterschrift aller Mieter, am besten per Einschreiben.
- Umzugstermin festlegen. Unter der Woche und zur Monatsmitte sind Umzugsunternehmen leichter zu bekommen und oft günstiger als am Monatsende oder am Samstag.
- Umzugsunternehmen anfragen. Jetzt, nicht in drei Wochen. Fordern Sie eine Besichtigung und einen schriftlichen Festpreis an, keinen Stundensatz. Was im Preis stecken sollte, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Umzug?.
- Urlaub einreichen. Für den Umzugstag und den Tag danach. Bei einem beruflich bedingten Umzug steht Ihnen in vielen Tarifverträgen Sonderurlaub zu.
- Kinderbetreuung und Haustiere organisieren. Am Umzugstag sind beide am besten woanders.
6 Wochen vorher: Aussortieren und entrümpeln
Das ist der Schritt, der am meisten Geld spart und am häufigsten übersprungen wird. Jede Kiste, die nicht auf den Lkw kommt, kostet nichts. Gehen Sie jeden Raum durch, auch Keller, Dachboden und Garage, und sortieren Sie in drei Gruppen: mitnehmen, verkaufen oder verschenken, entsorgen.
- Verkaufen oder verschenken: Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte, Kinderfahrräder. Dafür brauchen Sie die sechs Wochen, denn Abholer kommen selten pünktlich.
- Entsorgen: Was weder mit soll noch jemand haben will. Bei einem einzelnen Kellerregal reicht der Wertstoffhof. Bei einem vollen Keller, einer alten Einbauküche oder einem Dachboden lohnt es sich, die Entrümpelung an das Umzugsunternehmen zu geben, und zwar am Umzugstag selbst. Wie das läuft und was es spart, steht im Ratgeber Umzug und Entrümpelung kombinieren.
- Sondermüll trennen: Farben, Lacke, Batterien, Altöl aus dem Keller dürfen weder auf den Lkw noch in den Container. Separat stellen, das Umzugsunternehmen nimmt sie auf Wunsch zur Schadstoffannahme mit.
Erst nach dem Aussortieren wissen Sie, wie viel wirklich umzieht. Deshalb liegt die Besichtigung durch das Umzugsunternehmen idealerweise nach diesem Schritt, nicht davor.
4 Wochen vorher: Verträge, Halteverbot, Kartons
- Halteverbotszone beantragen. An beiden Adressen, wenn der Lkw nicht direkt vor der Tür stehen kann. Die Behörde braucht meist zehn bis vierzehn Tage. Auf Wunsch übernimmt das Umzugsunternehmen den Antrag.
- Strom, Gas, Internet. Stromvertrag mitnehmen oder kündigen, Internetanschluss an der neuen Adresse rechtzeitig bestellen, denn Anbieter brauchen oft vier bis sechs Wochen. Zählerstände am Umzugstag fotografieren.
- Nachsendeauftrag einrichten. Bei der Post, am besten ab dem Tag vor dem Umzug, für sechs bis zwölf Monate.
- Kartons und Packmaterial. Vom Umzugsunternehmen liefern lassen oder selbst besorgen. Faustregel: 20 bis 30 Kartons für eine 2-Zimmer-Wohnung, dazu Packpapier für Geschirr.
- Versicherungen informieren. Hausrat- und Haftpflichtversicherung brauchen die neue Adresse und Wohnfläche. Die Hausratversicherung gilt während des Umzugs meist für beide Wohnungen.
- Kündigungen prüfen. Fitnessstudio, Zeitungsabo, Vereine, Stellplatz. Was am neuen Ort nicht weiterläuft, jetzt kündigen.
2 Wochen vorher: Packen mit System
- Raum für Raum packen, Kartons beschriften. Zielraum und Inhalt auf jeden Karton, an die Seite, nicht oben, sonst ist die Beschriftung im Stapel unsichtbar. Schwere Dinge in kleine Kartons, leichte in grosse.
- Kiste für den ersten Abend. Werkzeug, Ladekabel, Toilettenpapier, Bettwäsche, Kaffeemaschine, Medikamente, wichtige Dokumente. Fährt im eigenen Auto mit, nicht auf dem Lkw.
- Möbel ausmessen. Passt der Kleiderschrank durchs neue Treppenhaus? Wenn nicht, muss er zerlegt werden, das sollte das Umzugsunternehmen vorher wissen.
- Möbelstellplan. Ein Zettel je Raum in der neuen Wohnung, wo was hinkommt. Spart am Umzugstag Dutzende Nachfragen.
- Nachbarn informieren. Treppenhaus und Aufzug sind am Umzugstag belegt. Ein Zettel an beiden Adressen beugt Ärger vor.
- Adressänderungen. Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Kfz-Versicherung, Online-Händler. Eine Liste hilft, nichts zu vergessen.
Der Umzugstag
- Kühlschrank abtauen. Spätestens am Vorabend, Gefriergut aufbrauchen oder in Kühltaschen umlagern.
- Wege frei. Treppenhaus und Flure frei, Haustür fixiert, Aufzug reserviert, wenn die Hausverwaltung das erlaubt.
- Zählerstände fotografieren. Strom, Gas, Wasser, mit Datum. In beiden Wohnungen.
- Ansprechpartner benennen. Eine Person koordiniert das Team und beantwortet Fragen, alle anderen packen aus oder bleiben aus dem Weg.
- Vor dem Abfahren kontrollieren. Alle Räume, Keller, Dachboden, Garage, Briefkasten. Was einmal vergessen wurde, kostet eine zweite Fahrt.
- Nach dem Entladen prüfen. Möbel auf Schäden, Kartonanzahl zählen. Schäden sofort auf dem Übergabeprotokoll des Umzugsunternehmens vermerken, später wird es schwierig.
Nach dem Umzug: Übergabe und Ummeldung
- Alte Wohnung übergeben. Geräumt, besenrein, Dübellöcher verschlossen, Einbauten zurückgebaut, soweit vertraglich geschuldet. Für die Abnahme reicht besenrein oft nicht, Vermieter erwarten gereinigte Sanitärobjekte und Fenster. Was Sie zurückbauen müssen und was nicht, steht auf der Seite Wohnungsauflösung; die Endreinigung lässt sich dazubuchen.
- Übergabeprotokoll. Zustand jedes Raums, Zählerstände, Anzahl der Schlüssel, Datum, beide Unterschriften. Ohne Protokoll streiten Sie später über die Kaution.
- Ummelden. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt, mit Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters. Danach Fahrzeugschein und Hundesteuer.
- Rechnung aufheben. Die Arbeitskosten des Umzugsunternehmens sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, bei beruflichen Umzügen als Werbungskosten. Nur mit Rechnung und Überweisung, nie bar.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich ein Umzugsunternehmen buchen?
Was muss ich bei der Übergabe der alten Wohnung beachten?
Wann muss ich mich ummelden?
Was mache ich mit Sachen, die nicht mit umziehen sollen?
Brauche ich eine Halteverbotszone?
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