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Umzug und Entrümpelung kombinieren: so sparen Sie Zeit und Geld

Stand: 6 Min. Lesezeit

Kaum ein Umzug ist ein reiner Transport. Fast immer bleibt etwas zurück: Möbel, die in die neue Wohnung nicht passen, ein voller Keller, die alte Einbauküche, Kartons vom letzten Umzug. Wer das getrennt angeht, bezahlt zwei Betriebe, koordiniert zwei Termine und steht am Ende zwischen zwei Wohnungen, die beide nicht fertig sind.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Umzug und Entrümpelung in einem Auftrag ablaufen, was das gegenüber zwei Aufträgen spart, was Sie vorher selbst aussortieren sollten und worauf es beim Umzug ins kleinere Zuhause oder ins Pflegeheim ankommt.

Warum ein Auftrag günstiger ist als zwei

Bei zwei getrennten Aufträgen zahlen Sie zweimal Anfahrt, zweimal ein Team, zweimal Rüstzeit. Dazu kommt, was zwischen den Terminen passiert: Die alte Wohnung steht halb leer, die Miete läuft weiter, und das Entrümpelungsteam muss sich durch das wühlen, was das Umzugsteam stehen gelassen hat.

In einem Auftrag läuft es anders. Das Team kommt einmal, mit Umzugs-Lkw und Entsorgungsfahrzeug. Was mitkommt, wird verladen; was weg soll, wird am selben Tag getrennt entsorgt oder verwertet. Die alte Wohnung geht besenrein zurück, mit Entsorgungsnachweis, und Sie haben einen Ansprechpartner und eine Rechnung. Gegenüber zwei getrennten Aufträgen sparen Sie als Richtwert rund 20 Prozent.

Der zweite Spareffekt ist oft grösser als der erste: Was aussortiert wird, fährt nicht mit. Wer 30 statt 40 Kubikmeter transportiert, zahlt für den Umzug selbst weniger. Die Richtwerte dazu stehen im Ratgeber Was kostet ein Umzug?.

So läuft der kombinierte Auftrag ab

  1. Anfrage: Alte und neue Adresse, Wohnungsgrösse, Etagen, Wunschtermin. Dazu der Hinweis, dass auch entrümpelt werden soll, und was ungefähr weg muss: Küche, Keller, einzelne Möbel, ganzer Dachboden.
  2. Besichtigung: Wir gehen gemeinsam durch alle Räume, auch Keller, Dachboden und Garage, und markieren, was mitkommt, was weg soll und was verwertbar ist. Dabei entsteht die Liste, nach der am Umzugstag gearbeitet wird.
  3. Festpreis mit zwei Positionen: Umzug und Entrümpelung stehen getrennt im Angebot, mit den Optionen Packen, Montage, Halteverbot und Endreinigung. Verwertbares wird gegen den Räumungspreis gerechnet. Der Preis gilt auch, wenn der Tag länger dauert.
  4. Umzugstag: Zuerst wird verladen, was mitkommt. Dann wird geräumt, was bleibt: getrennt nach Holz, Metall, Elektro, Sondermüll und Restmüll. Die alte Wohnung wird besenrein übergeben, auf Wunsch übergabefertig gereinigt.
  5. Nachweise: Sie erhalten die Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Entsorgungsnachweise für den Vermieter.

Was Sie vorher selbst aussortieren sollten, und was nicht

Sortieren lohnt sich, Wegwerfen vor der Besichtigung nicht. Der Unterschied entscheidet über den Preis.

Selbst erledigen: Persönliches sichten, Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke zur Seite legen. Entscheiden, welche Möbel in die neue Wohnung passen, am besten mit Zollstock und Grundriss. Was Sie verkaufen oder verschenken wollen, sechs Wochen vorher anbieten, denn Abholer brauchen Zeit.

Dem Team überlassen: Alles, was entsorgt werden muss. Was vor der Besichtigung im Container landet, kann den Preis nicht mehr senken. Gut erhaltene Möbel, Werkzeug, Elektrogeräte, eine junge Einbauküche mit funktionierenden Geräten werden bei der Besichtigung bewertet und gegen den Räumungspreis gerechnet. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung? im Abschnitt Wertanrechnung.

Getrennt stellen: Farben, Lacke, Batterien, Altöl, Kühlgeräte. Das ist Sondermüll und darf weder auf den Lkw noch in den gemischten Container. Nennen Sie solche Posten bei der Anfrage, dann bringen wir die passenden Behälter mit.

Der häufigste Fall: die alte Einbauküche

Die Küche ist bei fast jedem Umzug der grösste Einzelposten. Drei Fragen entscheiden, was mit ihr passiert:

  • Übernimmt sie der Nachmieter? Dann bleibt sie stehen, und Sie klären die Ablöse schriftlich, bevor etwas abgebaut wird.
  • Kommt sie mit? Dann wird sie fachgerecht abgeklemmt, zerlegt, transportiert und in der neuen Wohnung angepasst aufgebaut. Das lohnt sich bei jungen Küchen mit Markengeräten, selten bei Küchen, die älter als zehn Jahre sind.
  • Muss sie weg? Dann demontieren wir, verschliessen Wasser, Abwasser und Starkstrom und entsorgen getrennt: Spanplatte, Metall, Glas, Elektrogeräte, Kühlgeräte mit Kältemittel. Eine gut erhaltene Küche wird gegen den Preis gerechnet. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Küche abbauen und entsorgen lassen.

Haben Sie die Küche selbst eingebaut und übernimmt sie niemand, müssen Sie sie in der Regel entfernen und die Anschlüsse sicher verschliessen. Ein offener Starkstromanschluss in einer übergebenen Wohnung ist kein Detail, sondern ein Risiko.

Seniorenumzug: ins kleinere Zuhause oder ins Pflegeheim

Der Umzug ins kleinere Zuhause oder ins Pflegeheim ist der Kombifall in Reinform: Aus einem ganzen Haushalt wird ein Zimmer oder eine kleine Wohnung. Was mitkommt, ist schnell verladen. Die eigentliche Aufgabe ist der Rest, und der ist selten nur Logistik.

Wir planen solche Umzüge mit mehr Zeit. Gemeinsam mit Ihnen oder den Angehörigen wird aussortiert, Erinnerungsstücke werden gesichert, das neue Zimmer wird eingerichtet, bevor der alte Haushalt aufgelöst wird. Wer nicht vor Ort sein kann, bekommt Fotos und eine Liste aller Fundstücke. Was Angehörige bei einer Haushaltsauflösung sonst beachten müssen, steht auf der Seite Haushaltsauflösung.

Zu den Kosten: Bei einem dauerhaften Umzug ins Pflegeheim kann das Sozialamt die Auflösung der alten Wohnung übernehmen, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Entscheidend ist, den Antrag mit Kostenvoranschlag vor der Beauftragung zu stellen. Wann das greift und wie der Antrag läuft, erklärt der Ratgeber Wer zahlt die Entrümpelung?.

Rechnung, Steuer und Entsorgungsnachweis

Beim kombinierten Auftrag bekommen Sie eine Rechnung, auf der Umzug und Entrümpelung getrennt stehen und die Arbeitskosten ausgewiesen sind. Das brauchen Sie aus zwei Gründen:

  • Steuer: Die Arbeitskosten beider Leistungen sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, 20 Prozent bis 4.000 € im Jahr, bei beruflich bedingten Umzügen als Werbungskosten. Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung. Die Regeln erklärt der Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen.
  • Vermieter: Der Entsorgungsnachweis belegt, dass der Hausrat fachgerecht entsorgt wurde. Zusammen mit dem Übergabeprotokoll ist das Ihre Absicherung bei der Kaution.

Häufige Fragen

Wie viel spare ich, wenn ich Umzug und Entrümpelung zusammen beauftrage?
Gegenüber zwei getrennten Aufträgen als Richtwert rund 20 Prozent, weil Anfahrt, Team und Rüstzeit nur einmal anfallen. Dazu kommt, dass aussortierte Sachen nicht mit umziehen: Weniger Kubikmeter auf dem Lkw senken auch den Umzugspreis selbst. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.
Was passiert mit Sachen, die noch etwas wert sind?
Sie werden bei der Besichtigung bewertet und gegen den Räumungspreis gerechnet. Deshalb sollten Sie vor der Besichtigung nichts entsorgen, was noch Wert haben könnte. Was Sie behalten wollen, markieren Sie einfach, markierte Gegenstände werden nicht angefasst.
Kann die alte Einbauküche in der Wohnung bleiben?
Wenn der Nachmieter oder Vermieter sie übernimmt und das schriftlich vereinbart ist, ja. Sonst muss eine selbst eingebaute Küche in der Regel raus. Dann wird sie fachgerecht abgeklemmt und entsorgt oder, wenn sie gut erhalten ist, gegen den Preis gerechnet.
Geht Umzug und Entrümpelung an einem Tag?
Bei einer normalen Wohnung ja. Zuerst wird verladen, was mitkommt, dann geräumt, was bleibt. Bei einem Haus mit vollem Keller und Dachboden planen wir zwei Tage ein. Wie lange es bei Ihnen dauert, sagen wir Ihnen nach der Besichtigung.
Muss ich beim Entrümpeln dabei sein?
Nein. Es reicht, wenn bei der Besichtigung geklärt ist, was bleibt und was weg soll. Viele Auftraggeber sind am Umzugstag in der neuen Wohnung und packen aus. Sie bekommen Fotos vor und nach der Räumung.

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Richtwerte sind der Anfang — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung: schriftlich, vor Arbeitsbeginn.

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