Kosten & Preise

Was kostet ein Umzug? Preise und Richtwerte 2026

Stand: 8 Min. Lesezeit

Ein Umzug mit Umzugsunternehmen kostet 2026 innerhalb derselben Stadt zwischen rund 400 € für ein Ein-Zimmer-Apartment und 3.500 € für ein Einfamilienhaus. Entscheidend ist nicht die Wohnfläche, sondern wie viele Kubikmeter wirklich mitkommen, über wie viele Etagen getragen wird und was Sie dem Team überlassen: nur fahren, oder auch packen, abbauen und aufbauen.

Dieser Ratgeber zeigt die Richtwerte in einer Tabelle, erklärt die sechs Preisfaktoren und die üblichen Zusatzposten — und warum der Umzug zusammen mit der Entrümpelung der alten Wohnung günstiger ist als zwei getrennte Aufträge. Alle Zahlen sind Richtwerte. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.

Richtwerte 2026: die Preistabelle

Die Spannen gelten für einen Umzug innerhalb derselben Stadt oder bis etwa 30 Kilometer, mit Team, Fahrzeug, Decken und Gurten, Möbel ab- und aufgebaut. Verpacken übernehmen Sie dabei selbst. Es sind Richtwerte aus der Praxis, keine Angebote.

WohnungUmzugsgutRichtwertDauer
1-Zimmer-Wohnung (bis 45 m²)10–15 m³400–800 €halber Tag
2-Zimmer-Wohnung (45–65 m²)20–25 m³700–1.200 €ein Tag
3-Zimmer-Wohnung (70–90 m²)30–40 m³1.000–1.900 €ein Tag
Einfamilienhaus (120–150 m²)50–70 m³1.800–3.500 €ein bis zwei Tage

Alle Richtwerte verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.

Nach oben verschieben die Spanne: obere Etagen ohne Aufzug auf einer oder beiden Seiten, ein langer Trageweg zum Lkw, Klavier, Tresor oder Aquarium, und jede Zusatzleistung aus dem Abschnitt Zusatzleistungen. Nach unten verschiebt sie vor allem eines: weniger Umzugsgut. Wer vor dem Umzug aussortiert, zahlt für weniger Kubikmeter — mehr dazu im Abschnitt Umzug und Entrümpelung kombinieren.

Bei Fernumzügen ab etwa 100 Kilometern kommen Fahrtzeit, Kraftstoff und gegebenenfalls eine Übernachtung des Teams dazu, als Richtwert 300 bis 1.000 € je nach Strecke. Was genau für Ihren Umzug gilt, steht auf der Leistungsseite Umzug zum Festpreis.

Die sechs Preisfaktoren im Detail

Zwei gleich grosse Wohnungen können sich im Preis um das Dreifache unterscheiden. Sechs Faktoren entscheiden darüber, und alle sechs gehen wir bei der Besichtigung durch:

Umzugsgut in Kubikmetern. Der wichtigste Faktor. Gezahlt wird für das, was auf den Lkw kommt — nicht für die Wohnfläche. Eine sparsam eingerichtete 90-m²-Wohnung ist günstiger als ein volles Zwei-Zimmer-Apartment mit Bücherwand, Werkbank und Kellerinhalt. Als Faustregel ergibt eine normal möblierte 3-Zimmer-Wohnung 30 bis 40 Kubikmeter.

Etagen und Aufzug, an beiden Adressen. Ein vierter Stock ohne Aufzug auf einer Seite verdoppelt den Trageaufwand gegenüber Erdgeschoss zu Erdgeschoss. Ein Aufzug, in den ein Kleiderschrank passt, macht die Etage fast zur Nebensache. Ein Aussenaufzug für enge Treppenhäuser kostet Rüstzeit, spart aber bei grossen Mengen Stunden.

Trageweg. Wie nah kommt der Lkw an die Haustür? In Innenstadtlagen ohne Halteverbotszone sind 50 Meter Fussweg keine Seltenheit, und auf jedes Möbelstück gerechnet ist das ein echter Kostenfaktor.

Entfernung. Innerhalb der Stadt spielt die Strecke kaum eine Rolle. Ab etwa 50 Kilometern zählt die Fahrtzeit, ab 100 Kilometern wird der Umzug als Fernumzug kalkuliert.

Was das Team übernimmt. Nur tragen und fahren ist die Basis. Verpacken, Küche abklemmen, Lampen montieren, Schränke zerlegen und wieder aufbauen sind einzeln wählbare Posten, die im Angebot getrennt stehen.

Termin. Monatsende und Samstage sind am stärksten gefragt. Wer unter der Woche oder zur Monatsmitte umzieht, bekommt leichter einen Termin und oft einen besseren Preis.

Zusatzleistungen: was Packen, Montage und Halteverbot kosten

Die meisten Umzüge enden nicht beim Tragen. Diese Posten kommen typischerweise dazu, jeweils als Richtwert:

LeistungRichtwertHinweis
Komplettes Einpacken durch das Team200–600 €Je nach Wohnungsgrösse, Kartons und Packmaterial inklusive
Nur Küche und Zerbrechliches packen100–250 €Der sinnvolle Mittelweg, wenn Sie den Rest selbst packen
Küche abklemmen, abbauen, aufbauen250–500 €Wasser, Abwasser, Starkstrom fachgerecht gesichert
Möbelmontage (Schränke, Betten, Regale)150–400 €Bei vielen Systemmöbeln eher am oberen Ende
Halteverbotszone, je Adresse80–150 €Behördengebühr plus Aufstellen der Schilder
Klavier, Tresor, Aquarium150–400 € je StückSchwerlast mit Spezialgurten und zusätzlichen Trägern
Einlagerungab 30 € je m³ und MonatWenn die neue Wohnung später frei wird

Umzugskartons bekommen Sie bei uns zum Umzug gestellt, bei Selbstpackern vorab geliefert. Wer sie nach dem Umzug zurückgibt, zahlt nur die Kartons, die fehlen.

Umzug und Entrümpelung kombinieren: der grösste Hebel

Bei fast jedem Umzug bleibt etwas übrig: der Schrank, der in die neue Wohnung nicht passt, der volle Keller, die alte Einbauküche, drei Umzugskartons, die seit dem letzten Umzug nie geöffnet wurden. Wer das mitnimmt, zahlt zweimal — einmal für den Transport und später für die Entsorgung. Wer es vorher selbst entsorgt, verbringt Wochenenden auf dem Wertstoffhof.

Der dritte Weg ist der günstigste: Umzug und Entrümpelung in einem Auftrag. Das Team verlädt, was mitkommt, und entsorgt am selben Tag getrennt, was weg soll. Verwertbares wird gegen den Preis gerechnet. Die alte Wohnung geht besenrein zurück, mit Entsorgungsnachweis. Gegenüber zwei getrennten Aufträgen sparen Sie als Richtwert rund 20 Prozent, vor allem weil Anfahrt, Team und Fahrzeug nur einmal anfallen.

Dazu kommt ein zweiter Effekt: Weniger Umzugsgut heisst weniger Kubikmeter auf dem Lkw. Wer 30 statt 40 Kubikmeter transportiert, zahlt für den Umzug selbst weniger. Wie Sie das planen und was Sie vorab aussortieren sollten, steht im Ratgeber Umzug und Entrümpelung kombinieren.

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Umzugskosten sind in zwei Fällen steuerlich nutzbar. Das ist keine Steuerberatung, aber die Grundregeln sollten Sie kennen, bevor Sie beauftragen:

Privater Umzug: haushaltsnahe Dienstleistung. Die Arbeitskosten des Umzugsunternehmens — also Tragen, Fahren, Packen, Montage, nicht das Material — sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € im Jahr, direkt von der Steuerschuld. Voraussetzung sind eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sind, und Zahlung per Überweisung. Barzahlung schliesst den Abzug aus.

Beruflich veranlasster Umzug: Werbungskosten. Ziehen Sie wegen eines neuen Arbeitsplatzes oder einer deutlich kürzeren Fahrzeit um, sind die Kosten des Umzugsunternehmens in voller Höhe Werbungskosten. Für sonstige Umzugsauslagen gibt es zusätzlich eine Umzugskostenpauschale, deren Höhe das Bundesfinanzministerium regelmässig anpasst. Die aktuellen Beträge finden Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.

In beiden Fällen gilt: Rechnung aufheben, nicht bar zahlen. Die Einzelheiten zur haushaltsnahen Dienstleistung erklärt der Ratgeber Entrümpelung steuerlich absetzen — die Regeln sind dieselben.

So bekommen Sie einen verbindlichen Festpreis

Der Weg vom Richtwert zum verbindlichen Preis ist immer derselbe, und er kostet Sie nichts:

  1. Anfrage: Alte und neue Adresse, Wohnungsgrösse, Etagen, Wunschtermin. Dazu, ob gepackt, montiert oder entrümpelt werden soll. Das dauert unter zwei Minuten, telefonisch oder über das Formular.
  2. Kostenlose Besichtigung: Wir schauen uns das Umzugsgut an, vor Ort oder per Videocall auf dem Handy, und zählen durch, was mitkommt, was aufgebaut werden muss und was weg soll. Dabei gehen wir Keller, Dachboden und Garage mit durch.
  3. Schriftliches Angebot: Sie erhalten einen Festpreis mit einzeln ausgewiesenen Optionen für Packen, Montage, Halteverbot und Entrümpelung. Der Preis gilt auch, wenn der Umzugstag länger dauert als kalkuliert.
  4. Umzugstag: Das Team kommt mit Fahrzeug, Decken, Gurten und Werkzeug, baut ab, verlädt, transportiert und baut in der neuen Wohnung wieder auf. Die alte Wohnung geht besenrein zurück.

Was vor dem Umzugstag zu erledigen ist, von der Kündigung bis zur Ummeldung, steht in der Umzugscheckliste.

Häufige Fragen

Was kostet ein Umzug für eine 2-Zimmer-Wohnung?
Innerhalb derselben Stadt liegt der Richtwert 2026 bei 700 bis 1.200 €, mit Team, Fahrzeug und Möbelmontage, wenn Sie selbst packen. Etagen ohne Aufzug, ein langer Trageweg oder das Einpacken durch das Team verschieben den Preis nach oben. Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung.
Ist ein Umzug nach Stunden oder zum Festpreis günstiger?
Nach Stunden wirkt der Stundensatz günstig, aber Sie tragen das Risiko: Jede Verzögerung durch einen blockierten Aufzug oder eine zugeparkte Einfahrt zahlen Sie. Beim Festpreis nach Besichtigung trägt das Umzugsunternehmen dieses Risiko. Sie wissen vor dem Umzugstag, was es kostet, und das gilt auch, wenn es länger dauert.
Lohnt sich das Einpacken durch das Umzugsunternehmen?
Für Küche und Zerbrechliches fast immer: Profis packen so, dass nichts bricht, und die Haftung liegt beim Betrieb. Den Rest packen viele selbst und sparen damit 200 bis 400 €. Kartons und Packmaterial bekommen Sie in beiden Fällen von uns.
Brauche ich eine Halteverbotszone?
In Innenstadtlagen fast immer, sonst steht der Lkw 50 Meter weiter und jeder Weg kostet Zeit und damit Geld. Die Zone beantragen wir auf Wunsch an beiden Adressen. Rechnen Sie mit rund zwei Wochen Vorlauf bei der Behörde und 80 bis 150 € je Adresse.
Kann ich die alte Wohnung gleich mit entrümpeln lassen?
Ja, und das ist in den meisten Fällen die günstigste Variante. Was nicht mitkommt, wird am Umzugstag vom selben Team getrennt entsorgt oder verwertet, die alte Wohnung geht besenrein zurück. Gegenüber zwei getrennten Aufträgen sparen Sie als Richtwert rund 20 Prozent.
Sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Ja. Bei einem privaten Umzug sind die Arbeitskosten des Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, 20 Prozent bis 4.000 € im Jahr. Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind sie Werbungskosten. In beiden Fällen brauchen Sie eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen. Das ist keine Steuerberatung, im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

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Richtwerte sind der Anfang — Ihren verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung: schriftlich, vor Arbeitsbeginn.

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