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Wohnungsübergabe: besenrein oder gereinigt? Was Sie wirklich schulden

Stand: 7 Min. Lesezeit

„Besenrein“ steht in fast jedem Mietvertrag, und fast jeder versteht etwas anderes darunter. Der Mieter denkt an gefegt. Der Vermieter prüft bei der Abnahme Fugen, Kalk und Fensterfalze und protokolliert, was nicht sauber ist. Zwischen beiden liegt die Kaution.

Dieser Ratgeber erklärt, was besenrein rechtlich bedeutet, was Sie darüber hinaus schulden und was nicht, welche Stellen bei der Abnahme typischerweise beanstandet werden, und wie Sie mit Endreinigung und Übergabeprotokoll ohne Streit aus der Wohnung kommen. Das ist keine Rechtsberatung, im Streitfall hilft ein Mietrechtsanwalt oder der Mieterverein.

Was besenrein bedeutet, und was nicht

Besenrein heisst nach allgemeinem Verständnis: Die Wohnung ist vollständig geräumt, grober Schmutz ist entfernt, Böden sind gefegt oder gesaugt, es liegt kein Müll herum. Mehr nicht. Eine Grundreinigung mit Entkalken, Fensterputzen und Fettfilm entfernen ist damit nicht gemeint.

Trotzdem reicht besenrein in der Praxis selten. Zwei Gründe: Erstens schulden Sie die Wohnung unabhängig vom Wort besenrein in einem Zustand, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht. Starke Verschmutzung, die über normale Abnutzung hinausgeht, etwa Fettablagerungen in der Küche oder Schimmel in den Fugen durch fehlendes Lüften, kann der Vermieter beseitigen lassen und Ihnen berechnen. Zweitens entscheidet bei der Abnahme nicht die Definition, sondern das Protokoll. Was dort als unsauber steht, wird von der Kaution abgezogen, und Sie müssen es später zurückfordern.

Was Sie schulden und was nicht

PositionGeschuldet?Hinweis
Vollständige Räumung inklusive Keller und DachbodenJaAuch Nebenräume, die oft vergessen werden
Besenreine ÜbergabeJaGefegt, grober Schmutz entfernt, kein Müll
Rückbau selbst eingebrachter EinbautenIn der Regel jaKüche, Regale, Böden, soweit nicht übernommen
Dübellöcher verschliessenIn der Regel jaFachgerecht, nicht mit Zahnpasta
Beseitigung übermässiger VerschmutzungJaFett, Nikotin, Schimmel durch Fehlverhalten
Wände streichenMeist neinStarre Fristen und Quotenklauseln sind nach BGH-Rechtsprechung regelmässig unwirksam
Normale Abnutzung beseitigenNeinLaufspuren im Teppich, leichte Vergilbung, kleine Kratzer

Wichtig für den Rückbau: Was Sie vom Vormieter übernommen haben, darf bleiben. Was Sie selbst eingebaut haben, muss in der Regel raus, es sei denn, Vermieter oder Nachmieter übernehmen es schriftlich. Die Einzelheiten dazu stehen auf der Seite Wohnungsauflösung.

Die zwölf Stellen, die bei der Abnahme geprüft werden

Vermieter und Hausverwaltungen gehen bei der Abnahme eine ähnliche Liste durch. Wer diese zwölf Stellen vorher kontrolliert, hat die meisten Beanstandungen vermieden:

  1. Silikonfugen in Bad und Küche: Kalk, Schimmel, Verfärbung
  2. Armaturen und Duschkopf: Kalk
  3. WC innen und aussen, Spülkasten, Brille
  4. Fliesenspiegel und Fettfilm hinter und neben der Küchenzeile
  5. Backofen, Dunstabzug und Kühlschrank, wenn die Küche bleibt
  6. Fensterrahmen, Falze und Fensterbänke, Klebereste von Folien und Aufklebern
  7. Heizkörper, vor allem zwischen den Rippen
  8. Lichtschalter, Steckdosen, Türklinken: Fingerabdrücke und Fettspuren
  9. Türen und Zargen, besonders die Oberkanten
  10. Böden an den Rändern, unter Heizkörpern, Sockelleisten
  11. Rollladenkästen, Lüftungsgitter, Abflüsse
  12. Keller, Dachboden, Briefkasten, Müllplatz

Nach einer Entrümpelung kommen Abdrücke an den Stellen dazu, wo Möbel standen, Feinstaub in allen Ecken und Teppichkleber auf dem Boden. Dafür gibt es die Endreinigung nach Entrümpelung, direkt im Anschluss an die Räumung.

Selbst reinigen oder beauftragen?

Beides geht. Die Rechnung ist einfach: Eine Endreinigung für eine 3-Zimmer-Wohnung kostet als Richtwert 200 bis 600 €, davon sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Ein Abzug von der Kaution für eine „Reinigung durch Fachfirma“ liegt oft in derselben Grössenordnung, nur ohne Steuerbonus und ohne dass Sie den Zustand vorher gesehen haben.

Selbst reinigen lohnt sich, wenn die Wohnung normal gepflegt ist, Sie zwei volle Tage Zeit haben und die zwölf Stellen aus dem Abschnitt oben gründlich angehen. Beauftragen lohnt sich nach einer Räumung, bei Nikotin oder Fett, bei grossen Wohnungen und immer dann, wenn zwischen Auszug und Übergabe nur wenige Tage liegen. Die Richtwerte stehen im Ratgeber Was kostet eine Endreinigung?.

Das Übergabeprotokoll: Ihre Absicherung

Ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage. So machen Sie es richtig:

  • Gemeinsam begehen. Jeden Raum, bei Tageslicht, mit Vermieter oder Verwaltung. Nicht die Schlüssel in den Briefkasten werfen.
  • Zustand festhalten. Jeder Raum mit Zustand von Böden, Wänden, Fenstern, Sanitär. Mängel konkret benennen, nicht „Küche verschmutzt“, sondern was genau.
  • Zählerstände und Schlüssel. Strom, Gas, Wasser mit Zählernummer, Anzahl der übergebenen Schlüssel.
  • Fotos. Von jedem Raum und jeder beanstandeten Stelle, mit Datum.
  • Nichts unterschreiben, was nicht stimmt. Wer mit einer Beanstandung nicht einverstanden ist, vermerkt das im Protokoll und unterschreibt mit diesem Vorbehalt.
  • Kopie mitnehmen. Beide Seiten unterschreiben, beide bekommen ein Exemplar.

Wenn Sie die Reinigung beauftragt haben, legen Sie die Rechnung bei. Zusammen mit dem Entsorgungsnachweis der Räumung ist das Ihre Grundlage, falls über die Kaution gestritten wird. Alles, was vor dem Übergabetermin zu erledigen ist, steht in der Umzugscheckliste.

Häufige Fragen

Was heisst besenrein bei der Wohnungsübergabe?
Vollständig geräumt, grober Schmutz entfernt, Böden gefegt oder gesaugt, kein Müll. Eine Grundreinigung mit Entkalken und Fensterputzen ist damit nicht gemeint. Übermässige Verschmutzung, die über normale Abnutzung hinausgeht, müssen Sie aber unabhängig davon beseitigen.
Muss ich die Wohnung beim Auszug streichen?
Meist nicht. Klauseln mit starren Fristen oder Quoten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmässig unwirksam, ebenso Klauseln, die eine unrenoviert übernommene Wohnung renoviert zurückverlangen. Geschuldet ist der vertragsgemässe Zustand. Das ist keine Rechtsberatung, im Streitfall hilft ein Mietrechtsanwalt.
Darf der Vermieter die Kaution für die Reinigung einbehalten?
Wenn die Wohnung nicht im geschuldeten Zustand übergeben wurde und das im Protokoll steht, kann er die Kosten einer Reinigung geltend machen. Deshalb ist das Übergabeprotokoll so wichtig: Was dort nicht als Mangel steht, kann später kaum nachgeschoben werden.
Muss ich Dübellöcher verschliessen?
In der Regel ja, fachgerecht mit Spachtelmasse. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern gilt zwar als vertragsgemässer Gebrauch, ungefüllte Löcher werden bei der Abnahme aber fast immer beanstandet. Der Aufwand ist gering, der Ärger ohne gross.
Was ist, wenn ich die Wohnung nicht selbst übergeben kann?
Bevollmächtigen Sie jemanden schriftlich, der die Begehung mit dem Vermieter macht und das Protokoll unterschreibt. Bei einer Räumung durch uns kann das auf Wunsch unser Team übernehmen, mit Fotos vor und nach der Reinigung.

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