Planung & Checklisten
Wohnungsübergabe: besenrein oder gereinigt? Was Sie wirklich schulden
Stand: 7 Min. Lesezeit
„Besenrein“ steht in fast jedem Mietvertrag, und fast jeder versteht etwas anderes darunter. Der Mieter denkt an gefegt. Der Vermieter prüft bei der Abnahme Fugen, Kalk und Fensterfalze und protokolliert, was nicht sauber ist. Zwischen beiden liegt die Kaution.
Dieser Ratgeber erklärt, was besenrein rechtlich bedeutet, was Sie darüber hinaus schulden und was nicht, welche Stellen bei der Abnahme typischerweise beanstandet werden, und wie Sie mit Endreinigung und Übergabeprotokoll ohne Streit aus der Wohnung kommen. Das ist keine Rechtsberatung, im Streitfall hilft ein Mietrechtsanwalt oder der Mieterverein.
Was besenrein bedeutet, und was nicht
Besenrein heisst nach allgemeinem Verständnis: Die Wohnung ist vollständig geräumt, grober Schmutz ist entfernt, Böden sind gefegt oder gesaugt, es liegt kein Müll herum. Mehr nicht. Eine Grundreinigung mit Entkalken, Fensterputzen und Fettfilm entfernen ist damit nicht gemeint.
Trotzdem reicht besenrein in der Praxis selten. Zwei Gründe: Erstens schulden Sie die Wohnung unabhängig vom Wort besenrein in einem Zustand, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht. Starke Verschmutzung, die über normale Abnutzung hinausgeht, etwa Fettablagerungen in der Küche oder Schimmel in den Fugen durch fehlendes Lüften, kann der Vermieter beseitigen lassen und Ihnen berechnen. Zweitens entscheidet bei der Abnahme nicht die Definition, sondern das Protokoll. Was dort als unsauber steht, wird von der Kaution abgezogen, und Sie müssen es später zurückfordern.
Was Sie schulden und was nicht
| Position | Geschuldet? | Hinweis |
|---|---|---|
| Vollständige Räumung inklusive Keller und Dachboden | Ja | Auch Nebenräume, die oft vergessen werden |
| Besenreine Übergabe | Ja | Gefegt, grober Schmutz entfernt, kein Müll |
| Rückbau selbst eingebrachter Einbauten | In der Regel ja | Küche, Regale, Böden, soweit nicht übernommen |
| Dübellöcher verschliessen | In der Regel ja | Fachgerecht, nicht mit Zahnpasta |
| Beseitigung übermässiger Verschmutzung | Ja | Fett, Nikotin, Schimmel durch Fehlverhalten |
| Wände streichen | Meist nein | Starre Fristen und Quotenklauseln sind nach BGH-Rechtsprechung regelmässig unwirksam |
| Normale Abnutzung beseitigen | Nein | Laufspuren im Teppich, leichte Vergilbung, kleine Kratzer |
Wichtig für den Rückbau: Was Sie vom Vormieter übernommen haben, darf bleiben. Was Sie selbst eingebaut haben, muss in der Regel raus, es sei denn, Vermieter oder Nachmieter übernehmen es schriftlich. Die Einzelheiten dazu stehen auf der Seite Wohnungsauflösung.
Die zwölf Stellen, die bei der Abnahme geprüft werden
Vermieter und Hausverwaltungen gehen bei der Abnahme eine ähnliche Liste durch. Wer diese zwölf Stellen vorher kontrolliert, hat die meisten Beanstandungen vermieden:
- Silikonfugen in Bad und Küche: Kalk, Schimmel, Verfärbung
- Armaturen und Duschkopf: Kalk
- WC innen und aussen, Spülkasten, Brille
- Fliesenspiegel und Fettfilm hinter und neben der Küchenzeile
- Backofen, Dunstabzug und Kühlschrank, wenn die Küche bleibt
- Fensterrahmen, Falze und Fensterbänke, Klebereste von Folien und Aufklebern
- Heizkörper, vor allem zwischen den Rippen
- Lichtschalter, Steckdosen, Türklinken: Fingerabdrücke und Fettspuren
- Türen und Zargen, besonders die Oberkanten
- Böden an den Rändern, unter Heizkörpern, Sockelleisten
- Rollladenkästen, Lüftungsgitter, Abflüsse
- Keller, Dachboden, Briefkasten, Müllplatz
Nach einer Entrümpelung kommen Abdrücke an den Stellen dazu, wo Möbel standen, Feinstaub in allen Ecken und Teppichkleber auf dem Boden. Dafür gibt es die Endreinigung nach Entrümpelung, direkt im Anschluss an die Räumung.
Selbst reinigen oder beauftragen?
Beides geht. Die Rechnung ist einfach: Eine Endreinigung für eine 3-Zimmer-Wohnung kostet als Richtwert 200 bis 600 €, davon sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Ein Abzug von der Kaution für eine „Reinigung durch Fachfirma“ liegt oft in derselben Grössenordnung, nur ohne Steuerbonus und ohne dass Sie den Zustand vorher gesehen haben.
Selbst reinigen lohnt sich, wenn die Wohnung normal gepflegt ist, Sie zwei volle Tage Zeit haben und die zwölf Stellen aus dem Abschnitt oben gründlich angehen. Beauftragen lohnt sich nach einer Räumung, bei Nikotin oder Fett, bei grossen Wohnungen und immer dann, wenn zwischen Auszug und Übergabe nur wenige Tage liegen. Die Richtwerte stehen im Ratgeber Was kostet eine Endreinigung?.
Das Übergabeprotokoll: Ihre Absicherung
Ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage. So machen Sie es richtig:
- Gemeinsam begehen. Jeden Raum, bei Tageslicht, mit Vermieter oder Verwaltung. Nicht die Schlüssel in den Briefkasten werfen.
- Zustand festhalten. Jeder Raum mit Zustand von Böden, Wänden, Fenstern, Sanitär. Mängel konkret benennen, nicht „Küche verschmutzt“, sondern was genau.
- Zählerstände und Schlüssel. Strom, Gas, Wasser mit Zählernummer, Anzahl der übergebenen Schlüssel.
- Fotos. Von jedem Raum und jeder beanstandeten Stelle, mit Datum.
- Nichts unterschreiben, was nicht stimmt. Wer mit einer Beanstandung nicht einverstanden ist, vermerkt das im Protokoll und unterschreibt mit diesem Vorbehalt.
- Kopie mitnehmen. Beide Seiten unterschreiben, beide bekommen ein Exemplar.
Wenn Sie die Reinigung beauftragt haben, legen Sie die Rechnung bei. Zusammen mit dem Entsorgungsnachweis der Räumung ist das Ihre Grundlage, falls über die Kaution gestritten wird. Alles, was vor dem Übergabetermin zu erledigen ist, steht in der Umzugscheckliste.
Häufige Fragen
Was heisst besenrein bei der Wohnungsübergabe?
Muss ich die Wohnung beim Auszug streichen?
Darf der Vermieter die Kaution für die Reinigung einbehalten?
Muss ich Dübellöcher verschliessen?
Was ist, wenn ich die Wohnung nicht selbst übergeben kann?
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